Der Lehrgang steht interessierten Lehrpersonen aller Kantone offen.
Einzelne Kantone ermöglichen Teilnehmenden des Lehrgangs Vergünstigungen.
Lehrpersonen der Volksschule Kanton Zürich
Die Abklärung über Beurlaubung und Stellvertretung treffen die Teilnehmenden direkt mit den vorgesetzten Stellen. Informationen betreffend Vikariate für Teilnehmende, die den ganzen CAS (am
Stück) besuchen:
Beim Besuch von Einzelmodulen müssen die Teilnehmenden einen Antrag auf bezahlten Urlaub über die Schulleitung an das Volksschulamt, Sektor Personal, stellen.
Lehrpersonen der Volksschule Kanton Schaffhausen
Der Kanton Schaffhausen genehmigt auf Gesuch hin einen Staatsbeitrag an die Kurskosten. Das Gesuch ist via örtliche Schulbehörde an die PHSH einzureichen.
Lehrpersonen der Volksschule Kanton Aargau
Der Kanton Aargau übernimmt einen Anteil von CHF 3000.- der Kurskosten von CHF 9500.-. Damit reduziert sich der Beitrag auf CHF 6500.- pro teilnehmende Lehrperson mit einer Anstellung im Kanton
Aargau.
Lehrpersonen der Volksschule Kanton Solothurn
Der Kanton Solothurn übernimmt einen Anteil von CHF 2000.- der Kurskosten von Fr. 9500.-. Damit reduziert sich der Beitrag auf CHF 7500.- pro teilnehmende Lehrperson mit einer Anstellung im
Kanton Solothurn.
Lehrpersonen der Volksschule der Kantone Basel Landschaft und Basel Stadt
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft übernehmen für Lehrpersonen mit einer Anstellung im Kanton unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten (Antrag über die Schulleitung).